Kostenanfrage

Die Kostenschätzung für Übersetzungen ist kostenlos und verpflichtet Sie nicht zur Erteilung des Auftrags. Ich garantiere die Vertraulichkeit aller Dokumente, die Sie mir zur Kostenschätzung zusenden.

Ein genauer Kostenvoranschlag ist nur nach Zusendung eines Dokuments im Word- oder pdf-Format an die E-Mail-Adresse möglich: niemiecki-beata@wp.pl oder über das Formular unter Kostenanfrage. Der Kostenvoranschlag für die Übersetzung auf der Grundlage von einem Foto ist nur eine Schätzung, da die genaue Anzahl der Zeichen und damit die Anzahl der Seiten nicht bestimmt werden kann. Das zur Kostenschätzung vorgelegte Dokument - insbesondere in Form vom Foto - sollte lesbar und vollständig sein.

Die Kosten für eine professionelle Übersetzung richten sich nach mehreren Faktoren, so dass der Preis vom Übersetzer für jeden Kunden individuell festgelegt wird. Im Fall von einigen Dokumenten gelten feste Pauschalpreise. Zu den angegebenen Preisen wird keine Mehrwertsteuer hinzugerechnet.Ich stelle Rechnungen oder Steuerbelege aus. Die Rechnungsangaben müssen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereitgestellt werden.

Beglaubigte Übersetzung
PL↔DE


50,00 PLN

pro 1 Normseite
1125 Zeichen inkl. Leerzeichen

Übersetzung ohne Beglaubigung
PL↔DE


50,00 PLN

pro 1 Normseite
1500 Zeichen inkl. Leerzeichen

PL↔DE-Dolmetschen

Notarielle Tätigkeiten:PLN 400.00 pro 1 Stunde Dolmetschen
PLN 200,00 ab der 2. Stunde oder PLN 700.00 pro 4-Stunden-Block
Verhandlungen/Geschäftstreffen:PLN 400.00 pro 1 Stunde Dolmetschen
PLN 200,00 ab der 2. Stunde oder PLN 700.00 pro 4-Stunden-Block 1.200,00 PLN pro 1 Tag Dolmetschen
Amtsgang:PLN 200,00 pro 1 Stunde Dolmetschen
Arzttermin BegleitungPLN 200,00 pro 1 Stunde Dolmetschen
Kontakt mit den Behörden per Telefon:PLN 200,00 pro 1 Stunde Dolmetschen
Trauung:PLN 400.00 für die Teilnahme an der Zeremonie

Für Dolmetschaufträge, die weniger als 1 Stunde dauern, wird der Preis individuell festgelegt

Anforderungen an die zu übersetzenden Dokumente

Ein Dokument, das zur beglaubigten Übersetzung vorgesehen ist, muss vollständig vorgelegt werden, auch wenn nur Teile des Dokuments übersetzt werden sollen! Denn der vereidigte Übersetzer muss in den Anmerkungen des Übersetzers alle Informationen über das Dokument festhalten, einschließlich dessen, was er auf Wunsch des Kunden nicht übersetzt hat, wo Einträge fehlen, welche Seite leer ist, usw.

Eine unvollständige Übersetzung kann unangenehme Folgen haben - die Unmöglichkeit, die Angelegenheit im Amt zu erledigen und die Notwendigkeit, die Übersetzung zu vervollständigen, was zusätzliche Kosten nach sich ziehen kann.

Wenn das Dokument mit einer Apostille versehen ist, muss auch die Apostille übersetzt werden!

Im Fall der beglaubigten Übersetzung sind auch Aufkleber und Stempelabdrücke zu übersetzen - der vereidigte Übersetzer ist nämlich verpflichtet, ihren Inhalt zu übersetzen sowie ihre Form, ihre Position im Dokument und ihre Farbe zu beschreiben.

Eine beglaubigte Übersetzung ist nicht nur Übersetzung des Inhalts, sondern auch Beschreibung des gesamten Dokuments, seines Aussehens, etwaiger Beschädigungen, Vermerke usw.

Beglaubigung der Übereinstimmung

Bei beglaubigten Übersetzungen muss der Übersetzer die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Urschrift oder einer Kopie des vorgelegten Dokumentes (oder: einem Scan des Dokumentes, einem Computerausdruck des Dokumentes, einem Fax des Dokuments, einem nicht signierten Text, einem elektronischen Dokument) in der betreffenden Sprache beglaubigen.

Die Urschrift ist dem Übersetzer spätestens bei der Abholung der Übersetzung vorzulegen.  Für die persönliche Übergabe der zu übersetzenden Dokumente und die Abholung der fertigen Übersetzung, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch.

Wenn Ihnen nur ein elektronisches Dokument vorliegt, senden Sie dieses bitte unverändert an die E-Mail-Adresse: niemiecki-beata@wp.pl.

Der Übersetzer wird in diesem Fall beglaubigen, dass die Übersetzung mit dem vorgelegten elektronischen Dokument übereinstimmt, druckt das Dokument aus, und der Ausdruck wird an die fertige Übersetzung geheftet.

Bitte beachten Sie, dass der Ausdruck eines elektronischen Dokumentes Inhalte enthalten kann, die auf dem Computerbildschirm nicht sichtbar sind und erst nach dem Ausdrucken des Dokumentes sichtbar werden (z. B. die qualifizierte elektronische Signatur des Beamten, der die Bescheinigung ausstellt). Diese zusätzlichen sichtbar gewordenen Inhalte sind dann auch zu übersetzen.

HINWEIS

ICH BEGLAUBIGE NICHT die Übereinstimmung der Übersetzung "mit dem vorgelegten Dokument". Das polnische Gesetz über den Beruf des vereidigten Übersetzers sieht nämlich diese Beglaubigungsformel nicht vor.

Es ist möglich, die Übersetzung sowohl in Papierform als auch in der elektronischen Form (Scan der Übersetzung) ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.

Darüber hinaus liefere ich auf Wunsch des Kunden beglaubigte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Übersetzungen. Die Signatur enthält Angaben zum Übersetzer, einschl. der Nummer.